Selbst bezahlte Therapiesitzungen sind nicht beschränkt auf 50 Minuten. Wie schon oben beschrieben, siehe Das Therapieformat habe ich persönlich deutlich bessere Erfahrungen mit Heilerfolgen gemacht, wenn mehrere Stunden am Stück gearbeitet werden kann.
Gesetzliche Kassen übernehmen nur einen eingeschränkten Teil der psychotherapeutischen Methoden.
Es gibt sehr schnelle und wirksame Methoden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Der Selbstzahler hat also eine freie Auswahl an Therapiemethoden und ist nicht an bestimmte Formate gebunden. Du entscheidest letztendlich alleine, was dir am besten weiterhilft.
Deine persönlichen Daten gehören Dir!
Es erfolgt keine Weitergabe von irgendwelchen Diagnosen oder Störungsbildern an die Krankenkasse oder andere Versicherungen.
Das bedeutet, dass der Selbstzahler auch nicht als psychisch erkrankt, vorerkrankt oder mit einer XYZ-Diagnose gelistet ist.
Psychische Diagnosen und Psychotherapie wirken sich oft nachteilig aus, wenn z.B. bestimmte Lebens- Berufsunfähigkeits- Kranken- Versicherungen etc. abgeschlossen werden sollen oder irgendwann einmal ein Wechsel stattfinden soll.
Das könnte Ablehnungen oder Risikozuschläge nach sich ziehen.
Auch im staatlichen Dienst z.B. bei geplanten Verbeamtungen (Polizei, Lehramt, Bundeswehr, etc. ist es besser eine neutrale Akte vorlagen zu können.
Sich selbst erfüllende Prophezeiung
Was auch beachtet werden sollte ist, die Möglichkeit einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung!
Wenn sich jemand mit einem Störungsbild / Krankheitsbild identifiziert, z.B. durch die Diagnose einer anerkannten Autorität z.B. durch einen Arzt oder einen Psychologen, kann es vorkommen, dass ein innerer Mechanismus in Gang kommt, der das aktuelle Verhalten oder das Muster noch bestärkt.
Ich habe schon einige Fälle erlebt, wo es für den Hilfesuchenden einfacher gewesen wäre, keine Diagnose erhalten zu haben die sich immer weiter verfestigte.
Daher arbeite ich mit meinen Klienten am liebsten ohne Diagnosen.
Abrechnung mit privaten Kassen und Zusatzversicherungen
Grundsätzlich beststeht die Möglichkeit, mit privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen abzurechnen. Diese müssen Heilpraktiker Leistungen für Psychotherapie anerkennen. Bitte erfrage vorab deine Konditionen für eine ambulante Psychotherapie.
Das gilt es unbedingt vor der Behandlung mit der entsprechenden Kasse / Versicherung abzuklären.
Eine Abrechnung der Kosten erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ.
Diese Kosten sind auch als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Kosten / Investition
Abrechnung nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten)
GOP Leistung
Ziffer 870 Psychotherapie, Einzelgespräch 50 Min. 135,00€
Ziffer 870 Psychotherapie, Einzelgespräch nach 20 Uhr Samstag, Sonntag, oder an Feiertagen 50 Min. 153,02€